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Microcar
Seit dem 1. Juli 2001 ist das Lenken
von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, sofern der Lenker
keinen Führerschein besitz, nur mit einem gültigen
Mopedausweis mit entsprechender Eintragung, erlaubt.
Außerdem muss der Lenker das 15. Lebensjahr vollendet
haben und es darf kein Lenkverbot bestehen. Für den Mopedausweis
ist eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren.
Dazu sind, um die Fähigkeit zur sicheren Beherrschung
zu erwerben,
8 Unterrichtseinheiten Theorie und 6 Lektionen Praxis
vorgeschrieben.
Für Bewerber im Alter von 15 bis 24 ist nach Abschluss
der Ausbildung in der Fahrschule eine theoretische Prüfung
(entweder in schriftlicher Form oder am Computer) abzulegen.
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