Microcar

Seit dem 1. Juli 2001 ist das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, sofern der Lenker keinen Führerschein besitz, nur mit einem gültigen Mopedausweis mit entsprechender Eintragung, erlaubt.

Außerdem muss der Lenker das 15. Lebensjahr vollendet haben und es darf kein Lenkverbot bestehen. Für den Mopedausweis ist eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren.

Dazu sind, um die Fähigkeit zur sicheren Beherrschung zu erwerben,
8 Unterrichtseinheiten Theorie und 6 Lektionen Praxis
vorgeschrieben.

Für Bewerber im Alter von 15 bis 24 ist nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrschule eine theoretische Prüfung
(entweder in schriftlicher Form oder am Computer) abzulegen.


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